Datenschutzerklärung 
&
AGB´s

AGB´S

1. AGB`s

1.1. Zwischen dem Hundehalter und der Inhaberin von Leinenlos wird ein Betreuungsvertrag über die Unterbringung des umseitig

genannten Hundes in der Hundetagesstätte Leinenlos und auf den Leinenlos Gruppenspaziergängen abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen

Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Betreuungsvertrags. Diese sind sowohl auf der Leinenlos Website, als auch im Eingangsbereich der

Hundetagesstätte zu finden.

Der Hundehalter erklärt sich mit Abschluss des Betreuungsvertrags mit der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich einverstanden.

1.2. Leinenlos verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten,

sowie seine Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

1.3. Der Hundehalter bestätigt, dass der Hund in seinem Eigentum steht und er uneingeschränkt über ihn verfügen kann.

1.4. Der Hundehalter versichert, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten und außerdem präventiv gegen Parasitenbefall geschützt ist. Er sichert

zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose. Der Hundehalter

verpflichtet sich ebenfalls, Änderungen im Gesundheitszustand des Hundes sofort mitzuteilen, insbesondere im Fall einer ansteckenden Krankheit.

Leinenlos behält sich vor, einen offensichtlich kranken Hund nicht aufzunehmen.

1.5. Der Hundehalter bestätigt, dass eine spezielle Haftpflichtversicherung für das Tier besteht.

1.6. Der zur Betreuung abgegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer durch den Hundehalter oder Dritte abgeholt. Im

Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach drei Tagen an ein Tierheim vermittelt. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in

Rechnung gestellt.

2. Leistungsumfang

2.1. Leinenlos Hundetagesstätte: In der Leinenlos Hundetagesstätte kann der Hund halbtägig, ganztägig oder

stundenweise abgegeben werden. Die Beaufsichtigung des Tieres obliegt den entsprechend geschulten Leinenlos Mitarbeitern.

Die Hundetagesstätte hat von Montags bis Donnerstag zwischen 07:30 Uhr und 18:30 Uhr und Freitags zwischen 7:30 Uhr – 15:30 regulär geöffnet.

2.1.1. Alle Hunde sind bei Abgabe in der Hundetagesstätte am Tresen anzumelden.

2.1.2. Alle Hunde sind auf dem Vorplatz der Hundetagesstätte unbedingt an der Leine zu führen. Es ist nicht erlaubt, diese in die angelegten Beete

gelangen zu lassen. Weiterhin ist davon abzusehen, dem Hund die Notdurft in unmittelbarer Nähe der Hundetagesstätte zu gewähren.

2.1.3. Die Zehner- und Zwanzigerkarten laufen nach sechs bzw acht Monaten nach Kaufdatum ab.

2.1.4. Abmeldungen von gebuchten Tagen, die weniger als 24 Std werktags erfolgen, sind in voller Höhe zu bezahlen.

2.1.5 Monatsabonnements sind nicht übertragbar und Resttage nicht auszahlbar. Betriebsferien und Feiertage werden nicht berücksichtigt. Die

Mindestlaufzeit beträgt drei Monate. Ohne Kündigung verlängert sich das Abo um drei weitere Monate. Eine Kündigung muss zwei Wochen vor Ablauf des

Abos erfolgen. Die Kündigung führt zu einer dreimonatigen Abo-Sperre.

2.2. Leinenlos Hundetraining

2.2.1. Es besteht keine Garantie auf den Erfolg eines Einzel- oder Gruppentrainings.

2.2.2. Die Anmeldung zu einer Einzel- oder Gruppenstunde verpflichtet zur Zahlung der vollen Gebühr.

2.2.3. Eine Absage oder Verlegung eines vereinbarten Einzeltermins muss mindestens 48 Stunden vorher durch den Hundehalter erfolgen. Erfolgt dies

nicht oder später, wird der volle Preis der Einzelstunde in Rechnung gestellt.

2.2.4. Leinenlos haftet für keinerlei Sach-, Personen- oder Vermögensschäden die durch das Hundetraining entstehen, sowie für Schäden oder

Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Der Hundehalter haftet für die von sich und seinem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch

für mitgebrachte Hunde.

2.2.5. Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer vom Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainingsstunden

erfolgt auf eigenes Risiko.

2.2.6. Die Trainingsinhalte, sowie ausgegebene Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung von Leinenlos an

Dritte weitergegeben werden.

3. Krankheit

3.1. Sollte sich der zu betreuende Hund während der Unterbringung bei Leinenlos verletzen oder erkranken, so wird er ordnungsgemäß versorgt. Hält

Leinenlos eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, ist Leinenlos bevollmächtigt, das Tier im Auftrag des Hundehalters bei einem Tierarzt

vorzustellen.

3.1.1. Leinenlos verpflichtet sich im Falle, dass bei dem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund

Eingewöhnungsschwierigkeiten zeigt, die das Normalmaß übersteigen, unverzüglich den Hundehalter zu informieren. Der Hundehalter ist verpflichtet,

dafür Sorge zu tragen, dass Leinenlos ihn oder einen Vertreter jederzeit erreichen kann.

3.2. Bei ansteckenden oder schweren Erkrankungen, die während des Aufenthalts auftreten, ist Leinenlos berechtigt, den Hund zu isolieren oder einer

Tierklinik zu übergeben, um ihn entsprechend zu versorgen und um Schäden für Dritte abzuwenden. Leinenlos ist darüber hinaus berechtigt, den

Unterbringungsvertrag in diesem Fall vorzeitig und fristlos zu kündigen.

3.2.1. Der Hundehalter verpflichtet sich, alle dadurch entstehenden tierärztlichen Kosten und medikamentösen Behandlungen – eingeschlossen Transport

und Nebenkosten – zu tragen und Leinenlos von den Ansprüchen Dritter freizuhalten.

3.3.3. Leinenlos ist außerdem berechtigt, die Aufnahme von Hunden, die vor dem Abgabetermin erkranken oder operiert werden, ohne Regressansprüche

abzulehnen.

4. Haftung

4.1. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haftung bei Leinenlos durch das Beratungsgespräch eingehend informiert. Dem Hundehalter ist

bekannt, dass sein Tier in Gruppenhaltung betreut wird und es vorkommen kann, dass Auseinandersetzungen stattfinden.

4.1.1. Für Schäden, die das Tier bei Dritten verursacht, haftet vorrangig Leinenlos (§ 834 BGB), da eine von Leinenlos für alle Fälle dieser Art haftende

Betriebshaftpflichtversicherung den entsprechenden Schaden abdeckt. Eine von Leinenlos zu leistende Eigenbeteiligung bis zu 300€ hat jedoch der

Hundehalter zu erstatten.

4.1.2. Der Hundehalter bleibt auch während der Zeit der Betreuung Tierhalter und/ oder Eigentümer im Sinne von § 833 BGB

(Tierhaltergefährdungshaftung). Der Hundehalter wird vor der Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr bei Leinenlos

abgegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen dort befindlichen Hunde bzw. auf die Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und

deren Verletzungsfolgen. Leinenlos haftet nicht für die Verletzungen des Hundes, die u.a. durch die Gruppenhaltung und den Freilauf erfolgen können.

Dem Hundehalter sind die Risiken der Gruppenhaltung bewusst.

4.2. Leinenlos haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Hundeleinen, Halsbändern, Hundemarken und ähnlichen persönlichen

Gegenständen.

4.3. Der Hundehalter ist sich bewusst, dass die Hunde unangeleint in öffentlichen Hundefreilaufgebieten ausgeführt werden.

4.3.1. Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es passieren, dass ein Tier entweicht und nicht auffindbar ist. Sollte das Tier trotz aller Bemühungen nicht

gefunden werden, besteht ein Schadenersatzanspruch im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung von Leinenlos.

5. Sonstiges

5.1. Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Betreuung

geben und dieses Leinenlos verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen, wie etwa Deckung der Hündin keine Haftung übernommen.

5.1.1 Bei Rüden die einen Kastrationschip eingesetzt bekommen ist dies Leinenlos mitzuteilen. Die Betreuung muss dann ab Setzung des Chips 3-6 Wochen pausieren.

5.1.2 Wird es versäumt Leinenlos mitzuteilen das der Hund einen Kastrationschip eingesetzt bekommen hat und es entstehen durch diesen Rüden irgendwelche schäden
an Personen oder anderen Hunden, gehen die Behandlungs -und Ausfallkosten zu 100% zu Lasten des Halters.

5.1.3Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters.

5.2. Dem Hundehalter ist bekannt, dass Leinenlos Fotografienund Videos von den Tieren anfertigt und diese gegebenenfalls veröffentlicht und zu

Werbezwecken nutzt.

5.3. Stellt sich heraus, dass umseitige Angaben des Hundehalters nicht korrekt sind, steht Leinenlos das Recht der fristlosen Kündigung, sowie

pauschaler Schadeersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu.

5.3.1. Dieser Vertrag ist von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende kündbar. Unbeschadet davon bleibt

das Recht der außerordentlichen Kündigung.

Diese Datenschutzerklärung gilt für die Website www.leinenlos-winterhuta.de

Verantwortliche:

Mark Seidler
Gottschedstr 9
22301 Hamburg

info[ät]leinenlos-winterhuta.de

 

Datenschutzbeauftragte:

Mark Seidler
Gottschedstr. 9 
22301 Hamburg
 

info[ät]leinenlos-winterhuta.de

 

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